³§³Ù°ù´Ç³¾³úä³ó±ô±ð°ù sind in jedem Haushalt gesetzlich vorgeschrieben. Die damit verbundenen Kosten bestehen nicht nur aus dem Gerätepreis, sondern aus mehreren Komponenten, die je nach ´Üä³ó±ô±ð°ù³Ù²â±è und Nutzung variieren.
Ein ³§³Ù°ù´Ç³¾³úä³ó±ô±ð°ù kostet je nach Art zwischen 20 - 400 €. Im Normalfall müssen diese Kosten nicht vom Haushalt getragen werden.
³§³Ù°ù´Ç³¾³úä³ó±ô±ð°ù unterscheiden sich sowohl technisch als auch hinsichtlich ihrer Kosten – je nach Typ und Einsatzzweck fallen unterschiedliche Ausgaben beim Kauf eines ³§³Ù°ù´Ç³¾³úä³ó±ô±ð°ùs an.
In der Regel wird der ³§³Ù°ù´Ç³¾³úä³ó±ô±ð°ù vom zuständigen Messstellenbetreiber bereitgestellt, sodass keine direkten Anschaffungskosten entstehen.Â
Das trifft auf die folgenden Arten zu:
Nur bei speziellen Anwendungen ist der Kauf (einmalige Selbstzahlung) durch Privatpersonen üblich.
Dies trifft auf die folgenden Arten zu:
Die folgende Übersicht zeigt, mit welchen typischen Kosten bei verschiedenen ³§³Ù°ù´Ç³¾³úä³ó±ô±ð°ùarten zu rechnen ist und in welcher Situation der jeweilige ´Üä³ó±ô±ð°ù³Ù²â±è verwendet wird.
Die gesetzlich geregelten Höchstbeträge für Smart-Meter-Betriebskosten gelten bundesweit und sollen Verbraucher vor überhöhten Entgelten schützen. Die Einstufung erfolgt anhand des tatsächlichen Jahresstromverbrauchs. Je mehr Strom ein Haushalt oder Betrieb verbraucht, desto höher darf das jährliche Messentgelt ausfallen.
Die folgende Übersicht zeigt, wer bei welchem ³§³Ù°ù´Ç³¾³úä³ó±ô±ð°ùtyp für die anfallenden Kosten verantwortlich ist.Â
Es wird zwischen einmaligen Anschaffungskosten und laufenden Betriebskosten unterschieden. Letztere fallen in Form sogenannter Messentgelte an, die vom Messstellenbetreiber erhoben werden. Das kann der örtliche Netzbetreiber sein oder ein wettbewerblicher Anbieter.
Ein digitaler ³§³Ù²¹²Ô»å²¹°ù»å³úä³ó±ô±ð°ù genügt.
â€Kosten: Keine direkten Anschaffungskosten, Betriebskosten max. 20 €/Jahr (über Stromrechnung abgerechnet). Aufwand. ¹óü°ù den Ausbau können Gebühren zwischen 30 und 100 Euro anfallen. Manche Betreiber bieten die Stilllegung auch kostenlos an.
Ein Smart Meter ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 29, § 32 MsbG).
â€Kosten: Keine direkten Anschaffungskosten, 20–200 €/Jahr, abhängig vom Verbrauch (gesetzlich gedeckelt).
Ein ±á±ð¾±³ú²õ³Ù°ù´Ç³¾³úä³ó±ô±ð°ù ist erforderlich.
â€Kosten: 80–150 € (Anschaffung), ggf. zusätzliche jährliche Betriebskosten je nach Netzgebiet und Tarifmodell.
Ein ´Ü·É¾±²õ³¦³ó±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù zur Eigenkontrolle ist ideal.
â€Kosten: 20–80 € (einmalige Anschaffung), keine laufenden Kosten, keine Anbindung an Stromanbieter.
Ein ·¡¾±²Ô²õ±è±ð¾±²õ±ð³úä³ó±ô±ð°ù ist Pflicht für die Abrechnung der Einspeisevergütung.
â€Kosten: 80–150 € (Anschaffung), ggf. zusätzliche Betriebskosten, abhängig vom Netzbetreiber.